Programmakkreditierung in Deutschland


 

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Akkreditierungswesen vom 17. Februar 2016 war eine umfassende Neuordnung des Akkreditierungswesens für Studiengänge an deutschen Hochschulen notwendig geworden. Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, und die Länderrechtsverordnungen (LRVOs) bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das deutsche Akkreditierungswesen.

Alle Begutachtungsverfahren, für die ein Vertrag nach dem 01. Januar 2018 geschlossen wurde, werden nach dieser Rechtslage durchgeführt. (Ausnahme: Erweiterungen von bestehenden Akkreditierungen, deren ursprünglicher Vertrag vor dem 01. Januar 2018 geschlossen wurde).
Für Informationen zum Verfahrensablauf für Programmakkreditierungen gemäß den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates nach Rechtslage bis zum 31.12.2017 sprechen Sie uns bitte an: prog@fibaa.org

Eine Programmakkreditierung kommt für Sie infrage, wenn


Wir bieten Ihnen


Schritt 1: Angebotsanfrage / Vertragserstellung:

Für erste Informationen und damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können, bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und uns per E-Mail zuzusenden. Danach können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Nach Vertragsschluss stimmen wir mit Ihnen den Zeitplan zur Durchführung des Begutachtungsverfahrens und zur Erstellung des Akkreditierungsberichtes ab.

Schritt 2: Erstellung Selbstbericht:

Nach Vertragsschluss erstellen Sie Ihren Selbstbericht (inkl. relevanter Anlagen). Grundlage zur Erstellung des Selbstberichtes ist das Raster der Stiftung Akkreditierungsrat des jeweiligen Verfahrenstyp (Einzelverfahren, Bündelverfahren, usw.). Nach Vertragsschluss erhalten Sie von unserer Seite das entsprechende WORD-Dokument zur Bearbeitung inkl. Hinweise zur Erstellung des Selbstberichtes.

Schritt 3: Bestellung des Gutachtergremiums:

Der GutachterInnenausschuss der FIBAA, der von der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission eingesetzt wird, bestellt ein Gutachtergremium gemäß den „Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren“ der HRK. Um die Unbefangenheit des Gutachtergremiums zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein begründetes Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachterinnen und Gutachter auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor.

Schritt 4: Erstellung des Prüfberichts:

Die FIBAA-Geschäftsstelle erstellt den Prüfbericht, der einen Vorschlag zur Feststellung der Einhaltung der formalen Kriterien nach Teil 2 der Musterrechtsverordnung (bzw. der Rechtsverordnung des Sitzlandes der Hochschule) enthält. Bei Bedarf wird das Gutachtergremium mit seiner Expertise hinzuzogen. Der Prüfbericht ist nach dem Raster der Stiftung Akkreditierungsrat abgefasst. Die FIBAA informiert die Hochschule unverzüglich über die Nicht-Erfüllung eines formalen Kriteriums und stimmt das weitere Vorgehen ab.

Schritt 5: Begehung:

Im Rahmen der Begehung findet primär die Begutachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien durch das Gutachtergremium statt. Am Ende des Termins erhalten Sie ein Feedback zu den Einschätzungen des Gutachtergremiums.

Schritt 6: Erstellung des Gutachtens und Akkreditierungsberichts:

Nach der Begehung wird das Gutachten auf Basis der Bewertung des Gutachtergremiums erstellt. Der Prüfbericht und das Gutachten bilden den Akkreditierungsbericht. Die Hochschule erhält den Akkreditierungsbericht zur Stellungnahme, die an das Gutachtergremium weitergeleitet wird.

Schritt 7: Übermittlung des finalen Akkreditierungsberichts

Nach der Stellungnahme und der ggfs. erfolgten optionalen Qualitätsweiterentwicklung erhalten Sie den finalen Akkreditierungsbericht, den Sie gemeinsam mit dem Selbstbericht (inkl. Anlagen) bei der Stiftung Akkreditierungsrat über das elektronische Informations- und Antragsverarbeitungssystem ELIAS einreichen. Diesbezügliche Fristen zur Antragstellung sowie weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter den FAQs auf der Internetseite der Stiftung Akkreditierungsrat.

Schritt 8: Entscheidung über die Akkreditierung

Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung ist der Akkreditierungsbericht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Schritt 9: Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts

Alle Akkreditierungsberichte werden durch die Stiftung Akkreditierungsrat im elektronischen Antrags- und Informationssystem (ELIAS) sowie in der europäischen Datenbank für externe Qualitätssicherungs-Ergebnisse (Database of External Quality Assurance Results (DEQAR)) veröffentlicht.

OPTIONAL: Qualitätsweiterentwicklung

Sollte der Akkreditierungsbericht seitens des Gutachtergremiums Empfehlungen zu Auflagen bzw. Empfehlungen für die Entscheidung des Akkreditierungsrats enthalten, so besteht die Option, dass die FIBAA einen Prozess der Qualitätsweiterentwicklung (Umsetzung der Empfehlungen/Auflagen) durchführt. Die Nutzung dieser Option entscheidet die Hochschule nach der Begehung vor Ort und Vorliegen des Akkreditierungsberichtes. Hierfür wird eine gesonderte Pauschale je nach Aufwand veranschlagt. Bitte beachten Sie diese Option bei der zeitlichen Planung des Akkreditierungsverfahrens.

Gesetze und Verordnungen gemäß der Stiftung Akkreditierungsrat

Alle Gesetze und Verordnungen finden Sie hier:

  • Studienakkreditierungsstaatsvertrag

  • Musterrechtsverordnung (MRVO)

  • Länderrechtsverordnungen (LRVO)

Alle Raster für Akkreditierungsberichte der Stiftung Akkreditierungsrat:

  • Typ Programmakkreditierung - Einzelverfahren

  • Typ Programmakkreditierung - Bündelverfahren

  • Typ Programmakkreditierung - Kombinationsstudiengang

Wie lange dauert ein Programmakkreditierungsverfahren? 


Die Durchführung eines Programmakkreditierungsverfahrens dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation der Hochschule bei der FIBAA bis zur Zusendung des finalen Akkreditierungsberichts in der Regel sechs Monate. Anschließend kann der finale Akkreditierungsbericht durch Ihre Hochschule bei der Stiftung Akkreditierungsrat eingereicht werden. Bitte beachten Sie auch die "FAQ: Zeitpunkt der Antragstellung" der Stiftung Akkreditierungsrat. Bei einer Erstakkreditierung sollte ggf. auf die Eilbedürftigkeit verwiesen werden.

 

Welche Standards werden in den Programmakkreditierungsverfahren zugrunde gelegt?


Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, in Kraft getreten am 01.01.2018

Diese sind zusammengefasst in den verschiedenen Rastern der Stiftung Akkreditierungsrates:

  • Typ Programmakkreditierung - Einzelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Bündelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Kombinationsstudiengang (PDF) (Word)

  • Typ Systemakkreditierung (PDF) (Word)

Nach welchen Vorgaben sollen wir die Selbstdokumentation erstellen?


Für eine Programmakkreditierung gemäß den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates ab 01.01.2018 erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation auf Basis der Raster der Stiftung Akkreditierungsrats:

  • Typ Programmakkreditierung - Einzelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Bündelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Kombinationsstudiengang (PDF) (Word)

  • Typ Systemakkreditierung (PDF) (Word)

 
Bis wann müssen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Ihre Selbstdokumentation reichen Sie spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss ein.

 

Wie viele Exemplare der Selbstdokumentation sollen wir bei der FIBAA einreichen?


Die FIBAA benötigt ein Exemplar in elektronischer Form (auf CD-ROM, DVD, USB-Stick usw.). Sollte die Projektmanagerin bzw. der Projektmanager oder ein Mitglied des Gutachterteams die Selbstdokumentation in Papierform benötigen, werden Sie gebeten, diesen Personen ein Exemplar in Papierform zukommen zu lassen. 

 

Was geschieht nach Einreichung unserer Selbstdokumentation?


Nach Einreichung der Selbstdokumentation benennt die FIBAA eine Projektmanagerin oder einen Projektmanager, die oder der die Koordination des Verfahrens übernimmt und Ihnen für die Zeit des gesamten Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung steht. Die Projektmanagerin  oder der Projektmanager terminiert in Absprache mit Ihnen die Begutachtung. Anschließend bestellt der GutachterInnenausschuss ein Gutachterteam. 

Nachdem die Selbstdokumentation von der FIBAA auf Vollständigkeit geprüft ist, wird sie vom Gutachterteam auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben geprüft. Anschließend folgt die Begutachtung.

Wie werden die Gutachter ausgewählt?


Die Begutachtung von Studiengängen richtet sich nach dem im akademischen Bereich üblichen "Peer-Review-Verfahren": Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterinnen und Gutachter prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule "auf Augenhöhe". Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam aus mindestens vier Personen, davon zwei aus der Wissenschaft (Universitäts- und Fachhochschul-Professorinnen und Professoren), eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreterin oder Unternehmensvertreter) und einem studentischen Mitglied. Diese können je nach Begutachtungsgegenstand um bestimmte Expertisen erweitert werden.

Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool mit mehr als 750 ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

FIBAA legt für die Bestellung von Gutachterteams eine Reihe von Anforderungen zugrunde, die auch Kenntnisse von Akkreditierungsverfahren umfassen. Daher bietet die FIBAA regelmäßig Schulungen und Seminare für ihren Gutachterpool an. 

Die Zusammensetzung des Gutachterteams wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern, räumt die FIBAA Ihnen die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs ein. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule besteht jedoch nicht. 

 

Wie wird die Begutachtung organisiert?


Die Begutachtung findet je nach Anzahl der zu akkreditierenden Studiengänge der Hochschule an 1 bis 2 Tagen nach Absprache und räumlicher Ausstattung vor Ort, hybrid oder digital statt.

Das Gutachterteam macht sich durch Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Lehrpersonal, den Studierenden, den Absolventinnen und Absolventen sowie den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein umfassendes Bild über den Studiengang der Hochschule und die Mitwirkung aller Beteiligten.

Anschließend erstellt das Gutachterteam einen Akkreditierungsbericht mit einer Beschlussempfehlung. Dieser Akkreditierungsbericht ist die Basis für die Entscheidung des Akkreditierungsrats.


 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die FIBAA steht für verlässliche Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung.
Wir freuen uns darauf, den Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen.

Senden Sie uns gerne hierfür Ihre Anfrage.


 

Sprechen Sie uns an!

Nationale Verfahren

 Dipl.-Volksw. Kristina Weng
Dipl.-Volksw. Kristina Weng
Tel.: +49 (0) 160 / 996 757 65
E-Mail: weng@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch

Nationale Verfahren

M.A. Elisabeth Rosenthal
Elisabeth Rosenthal
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